Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einemeinmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestelltwerden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
- 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,
- 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,
- 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen
Anträge können ab Mittwochabend, 25. März, gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Webseite des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg.