Angesichts der globalen Nachhaltigkeitskrise steht die Wirtschaft vor einer dringenden Herausforderung: Unternehmen müssen sich jetzt aktiv mit ihrer Nachhaltigkeitsperformance auseinandersetzen. Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die Europäische Union verstärkt diese Dringlichkeit, da Unternehmen nun verpflichtet sind, umfassende Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken offenzulegen. Die Richtlinie bringt große Herausforderungen mit sich, da Unternehmen ihre Daten genau erfassen, überwachen und kommunizieren müssen, um den neuen Standards gerecht zu werden. Eine mangelnde Vorbereitung kann nicht nur zu Compliance-Problemen führen, sondern auch das Vertrauen der Stakeholder und Investoren beeinträchtigen sowie den langfristigen Unternehmenserfolg gefährden. Daher ist es für betroffene Unternehmen von entscheidender Bedeutung, sich frühzeitig auf die CSRD vorzubereiten.
Was ist die CSRD überhaupt?
Die CSRD, oder Corporate Sustainability Reporting Directive, ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen standardisieren und verbessern soll. Die Richtlinie legt fest, dass große Unternehmen und Organisationen detailliertere Informationen über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) veröffentlichen müssen. Dazu gehören Angaben zu Umweltauswirkungen, soziale Belange wie Arbeitsbedingungen und Menschenrechten, sowie Aspekte der Unternehmensführung wie Diversität und Ethik.
Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen und ab wann gilt diese?
Betroffen von der CSRD sind aktuell bereits große kapitalmarktorientierte Unternehmen und Kapitalgesellschaften, die bereits der NFRD unterliegen. Ab 2026 kommen auch große und mittelständische Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden dazu (>KMU-Kriterien). Diese Unternehmen müssen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht nach den CSRD-Standards mit dem Jahresabschluss 2026 über das Berichtsjahr 2025 veröffentlichen.
Was bedeutet dies konkret für die betroffenen Unternehmen und wie sollten sie vorgehen?
Für betroffene Unternehmen bedeutet die CSRD eine verstärkte Verantwortung in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -berichterstattung. Sie müssen ihre Daten genau erfassen, überwachen und kommunizieren, um den neuen Standards zu entsprechen. Dazu gehören beispielsweise detaillierte Angaben zu Treibhausgasemissionen, Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption, und diversitätsbezogene Kennzahlen. Die CSRD stellt viele Unternehmen vor eine große Herausforderung, da der Standard sehr komplex ist und viele Anforderungen mit sich bringt. Viele Unternehmen haben bisher keine/n Nachhaltigkeitsverantwortliche/n und müssen zuerst die nötigen Ressourcen und Kapazitäten dafür schaffen. Es ist wichtig, sich bereits im Jahr 2024 auf die CSRD vorzubereiten, denn der Aufwand darf nicht unterschätzt werden.
Zur Vorbereitung auf die CSRD ist es notwendig, sich intensiv mit den Berichtsstandards zu beschäftigen. Interne Prozesse und Systeme zur Datenerfassung und -verwaltung im Bereich Nachhaltigkeit müssen aufgebaut werden. So muss beispielsweise auch eine Treibhausgasbilanz erstellt werden. Die CSRD schreibt außerdem die Durchführung einer sogenannten Wesentlichkeitsanalyse vor. Unternehmen werden dazu verpflichtet, ihre Stakeholder in den Prozess einzubeziehen und alle für das Unternehmen wesentlichen Themen herauszuarbeiten. Viele Unternehmen nehmen vor allem für diesen Schritt externe Unterstützung in Anspruch.
Unterstützung durch das RKW BW mit dem passenden Förderprogramm
Die neue Beratungsförderung „Unternehmen machen Klimaschutz“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg, welche seit Oktober 2023 von baden-württembergischen Unternehmen beantragt werden kann, soll die Unternehmen dabei unterstützen, sich auf die CSRD vorzubereiten. Unternehmen, die externe Beratung in Anspruch nehmen, können sich bis zu 10 Beratungstage fördern lassen. Der Fördersatz beträgt 900€ pro Tag. Außerdem kann das Programm nicht nur für die CSRD genutzt werden. Auch die Erstellung einer Treibhausgasbilanz durch externe Unterstützung ist förderfähig. Neben der Beratungsförderung beinhaltet das Förderprogramm eine zusätzliche Investitionsförderung, die die Projektumsetzung von identifizierten Maßnahmen fördert, die eine wesentliche Treibhausgasminderung oder -vermeidung nach sich ziehen.
Als gelistete Berater in diesem Förderprogramm können wir Sie als RKW BW unterstützen und beraten. Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums BW. Gerne dürfen Sie uns auch direkt ansprechen.
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