Nachdem das Bundesverfassungsgericht im November die nicht verwendeten Mittel in Höhe von 60 Milliarden aus dem Sondervermögen der Coronahilfen, die im Bundeshaushalt 2021 in den Energie- und Klimafonds (EKF) überführt werden sollten für nichtig erklärt hatte, wurden die für die Sanierung wichtigen Förderprogramme sofort gestoppt, da in diesem Augenblick nicht klar war, woher diese Mittel für künftige Vorhaben kommen.

Nun haben die Zuständigen im Bundeswirtschaftsministerium in kürzester Zeit weitere Gelder für die Fördermittel beschafft, wodurch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit 01.01.2024 in überarbeiteter Form wieder zur Verfügung steht. Auch das Programm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist seit dem 15.02.2024 in geänderter Form wieder am Laufen.

Auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums www.energiewechsel.de wurde Folgendes veröffentlicht: 

"Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft.
Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, ab dem 15.02.2024, wieder gestellt werden.“

Mit diesen Mitteln wurden die äußerst wichtigen Beratungsförderungen für Unternehmen in allen Bereichen wieder aufgenommen.

Das betrifft auch unsere zentrale Kompetenz beim RKW Baden-Württemberg. Wir bieten mit einem kompetenten Beraternetzwerk alle notwendigen Beratungsleistungen im Bereich Energie an.

Dies sind im Einzelnen:

Beratung

  • Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme EBN (Zuschuss)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Fachplanung und Baubegleitung (Zuschuss)

Für die Umsetzung von Maßnahmen können Zuschüsse in folgenden Programmen beantragt werden: 

Gebäude

Neubau

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) (KfW (299)  - Kredit (sehr günstiger Zins)

Bestand

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) (BAFA)

Für einen Kredit mit Tilgungszuschuss wird voraussichtlich im August dieses Programm von der KfW übernommen

  • Bundesförderung Serielle Sanierung (BAFA) Zuschuss

Prozesse und Anlagen

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – EEW (BAFA, KfW, Förderoptionen Zuschuss und Kredit Programm 295)

Der Zuschuss ist für BAFA als reiner Zuschuss als auch für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gleich hoch

Das Programm besteht aus sechs Modulen:

  • Modul 1 Querschnittstechnologie (bis 25% Zuschuss)
  • Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (bis 60% Zuschuss)
  • Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik Sensorik und Energiemanagementsoftware - (bis 45% Zuschuss)
  • Modul 4 Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen Basisförderung (Zuschuss abhängig von der eingesparten Menge CO2, max. bis zu 15%)
  • Premiumförderung Zuschuss abhängig von der eingesparten Menge CO2, max. bis zu 45%)
  • Modul 5 Transformationskonzepte (bis zu 60%, max. 60.000€, bei Mitgliedschaft in einem Netzwerk max. 90.000€)
  • Modul 6 Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen (max. 33% Zuschuss)

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Es ist wichtig, vor der Einleitung jeglicher Maßnahmen eine Absprache mit uns zu halten, da sämtliche Programme einer Beantragung oder Genehmigung bedürfen, bevor eine Bestellung erteilt werden kann.

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