Geförderte Beratung für den Mittelstand

Der Mittelstand ist das Herzstück der baden-württembergischen Wirtschaft. Um den Mittelstandsmotor langfristig zu stärken, unterstützen Geldgeber der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Baden-Württemberg kleine und mittlere Unternehmen dabei, sich sicher für die Zukunft aufzustellen.

Ihr direkter Zugang zu KMU-Fördermitteln

Als langjähriger Partner des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erhalten kleine und mittlere Unternehmen* sowie angehende ExistenzgründerInnen aus Baden-Württemberg durch die Zusammenarbeit mit dem RKW BW einen direkten Zugang zu geförderten Beratungsdienstleistungen.

Bei langjährigen Experten in den besten Händen

Die RKW BW-Berater stehen dabei in allen Angelegenheiten rund um Ihr gefördertes Beratungsprojekt persönlich zur Seite. Konkret heißt das: wir unterstützen Sie bei der Identifikation und Beantragung eines oder mehrerer geeigneter Förderprogramme, der Auswahl eines geeigneten Fachberaters, der Umsetzung des Projekts und der finanziellen Abwicklung der Förderung.

  • Persönliche Begleitung von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung
  • Unterstützung bei allen Formalitäten rund um die Abwicklung
  • Qualitativ hochwertige Beratungsdienstleistungen zu Konditionen unterhalb des marktüblichen Niveaus
     

Jetzt Kontakt aufnehmen

*Für geförderte Beratungsdienstleistungen können sich grundsätzlich an das RKW BW wenden: alle kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition (Stand: 1/2005) mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Das RKW BW ist zuständig für kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, Handel, Dienstleistungen und freien Berufe. Ausgenommen sind die Branchen Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk.

 

Aktuelle Förderprogramme für KMU im Überblick:

Kurzberatung

Was wird gefördert?

Maximal zwei Beratungstage pro Jahr zu verschiedenen betriebswirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fragestellungen sowie zum Thema Umweltschutz und Energie, wie z.B.

  • Betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen zur Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen
  • Vertriebs-Check
  • Externes Controlling
  • Unternehmenswertermittlung
  • Check-Up der Personalarbeit
  • BGM-Check

Tipp: Antragsberechtigte Unternehmen können die geförderte Beratung jedes Kalenderjahr erneut erhalten!

Wie viel wird gefördert?

Der Tagessatz für die Kurzberatung liegt bei 1.000 Euro (inkl. Reisekosten), davon werden 350 Euro bezuschusst.
Der Eigenanteil des Unternehmens liegt pro Tag also bei 650 Euro.

IHK-Teilkostenübernahme: Für IHK-Mitglieder bis 5 Mio. Euro Umsatz reduziert sich der Eigenanteil sogar auf 530 Euro pro Tag.

Wer fördert?

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Zuschussbewilligung durch das RKW BW

So geht's

  1. Anfrageformular Kurzberatung ausfüllen und an beratung(at)rkw-bw.de schicken
  2. Persönliches Gespräch mit RKW BW-Berater zur Erstberatung und Auftragsklärung
  3. Beauftragung zu geförderten Konditionen bestätigen
  4. Beratungsprojekt gemeinsam mit RKW BW-Fachberater besprechen und durchführen

Exportberatung

Was wird gefördert?

Maximal sechs Beratungstage pro Jahr zu Fragestellungen rund um die Erschließung von Auslandsmärkten, wie z.B.

  • Exportstrategie
  • Länderspezifische Vertriebspartnersuche
  • Exportabwicklung, Zollfragen, AEO

Tipp: Antragsberechtigte Unternehmen können die geförderte Beratung jedes Kalenderjahr erneut erhalten! Für Beratungen, die das gleiche Zielland betreffen, reduziert sich die Förderung im Folgejahr um die Hälfte (maximal drei Tage).

Wie viel wird gefördert?

Der Tagessatz für die Exportberatung liegt bei 1.000 Euro (inkl. Reisekosten), davon werden 500 Euro bezuschusst.
Der Eigenanteil des Unternehmens liegt pro Tag also bei 500 Euro.

IHK-Teilkostenübernahme: Für IHK-Mitglieder bis 5 Mio. Euro Umsatz reduziert sich der Eigenanteil sogar auf 380 Euro pro Tag.

Wer fördert?

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Zuschussbewilligung durch das RKW BW

So geht's

  1. Anfrageformular Exportberatung ausfüllen und an beratung(at)rkw-bw.de schicken
  2. Persönliches Gespräch mit RKW BW-Berater zur Erstberatung und Auftragsklärung
  3. Beauftragung zu geförderten Konditionen bestätigen
  4. Beratungsprojekt gemeinsam mit RKW BW-Fachberater besprechen und durchführen

Strategieberatung für Automobilzulieferer

Mit dem Beratungsgutschein "Transformation Automobilwirtschaft" erhalten kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden einen niederschwelligen Zugang zu Unterstützung bei der Umsetzung von Transformationsprojekten, zum Beispiel im Rahmen der Produktentwicklung, Mitarbeiterqualifikation oder Change Management.

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Investitionsberatung zu Förderungen im Bereich Effizienz und Innovation

Wir beraten Sie persönlich im Zusammenhang mit aktuellen Förderprogrammen in diesem Bereich.

Die Investitionsberatung

Eine zukunftsfähige Unternehmensentwicklung wird durch Innovationen und Effizienzsteigerungen gesichert. Die RKW BW-Berater unterstützen Sie in diesem Vorhaben persönlich und kompetent rund um die Themenstellungen im Bereich Innovationsmanagement und Material- und Energieeffizienz, beispielsweise bei

  • Aufbau eines Innovationsmanagements, Schärfung von angedachten Innovationen bis hin zu einem konkreten Umsetzungsplan
  • Beratung bei Prozessfragen und Effizienzmöglichkeiten im Bereich Energie und Ressourcen
  • Identifikation geeigneter Fördermöglichkeiten

Der Nutzen

Neben den finanziellen Vorteilen, die sich aus den Zuschüssen durch geeignete Förderprogramme ergeben, können durch inhaltlich fundierte Investitionsprojekte beachtliche, sich kontinuierlich wiederholende Einsparpotentiale realisiert werden.

Die Kostenreduktion (in vielen Themen ca. 30%) trägt erheblich zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Bedienung der Investitionskredite bei.

Die Fördermöglichkeiten

Beratungsförderung:

  1. Neubau- und Energiekonzept-Beratung für Nichtwohngebäude und industrielle Anlagen (BAFA Energieberatung DIN V 18599 und BAFA Energieaudit DIN EN 16247) – Bis zu 80% Zuschuss
  2. Beratung zur Ressourceneffizienz im Unternehmen (BERE und KEFF+) – Bis zu 50% Zuschuss

Investitionsförderung:

  1. Sanierung Nichtwohngebäude Einzelmaßnahmen Gebäudehülle  (BAFA BEG – (Dach, Fassade, Fenster, Boden) 15 %, Fachplanung und Baubegleitung 5 €/m² max. 20.000€
  2. Sanierung zum Effizienzhaus (KfW Programm 263 Effizienzhaus) bis zu 25%, Fachplanung und Baubegleitung 10€/m² max. 20.000 €
  3. Neubau von Nichtwohngebäuden (KfW – Effizienzhaus) – Zinsgünstiger Kredit bei Neubau EG 40 EE NH + L-Bank Klimaprämie 1% Tilgungszuschuss
  4. Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BAFA EEW, KfW 295) – Bis zu 45% Zuschuss
  5. Transformationskonzepte: Ihr Weg zur Klimaneutralität (BAFA EEW, KfW 295, Modul 5) – Bis zu 60% Zuschuss
  6. L-Bank Nachhaltigkeitsbonus für Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – Vergünstigte Zinsen
  7. Klimaschutzoffensive für Unternehmen (KfW 293) – Vergünstigte Zinsen

Innovations- und Forschungsförderung:

  1. Förderung zum FuE-Zulagengesetz – 25% Direktabzug von der Steuerschuld max. 2 Mio €.
  2. Innovationsfinanzierung 4.0 durch die L-Bank – Bis zu 2% Zuschuss und günstige Zinsen
  3. ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand – Bis zu 45% Zuschuss

Die Vorgehensweise

In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen Sie gemeinsam mit unseren RKW BW-Beratern Ihre Voraussetzungen, Themenstellungen und Fördermöglichkeiten. Anschließend unterstützen wir Sie bei der Beantragung der jeweiligen Zuschüsse und der Umsetzung Ihrer Investitionsprojekte.

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Beratungsförderung CO2-Bilanzierung und CSRD - Unternehmen machen Klimaschutz

Was wird gefördert?

Maximal zehn Beratungstage pro Jahr zu folgenden Themen:

  • Unterstützung, Begleitung und/oder Durchführung einer Treibhausgasbilanz nach anerkannten Vorgaben (GHG-Protokoll, ISO 14064-1)
  • Bilanzierungsunterstützung bei Scope 1-3
  • Beratung zu CSRD, insbesondere zu den Umweltzielen Klimaschutz (Mitigation) und der Anpassung an den Klimawandel (Adaption)

Bei bereits vorliegender Treibhausgasbilanz sind weitere Beratungsinhalte möglich:

  • Vertiefung der Treibhausgasbilanzierung
  • Fortschreiben, Anpassen und Vertiefen der Transformationsstrategie
  • Identifizierung von Reduzierungsmaßnahmen sowie Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen
  • Beratungen für die Ermittlung von konkreten, längerfristig orientierten Einsparpotenzialen und/oder die Erstellung einer Transformations-Roadmap/Strategie mit dem Ziel der Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen
  • Planungsleistungen (inklusive vorbereitender Planungsleistungen) für die Umsetzung von THG-Reduktionsmaßnahmen
  • Weitere Beratungsmaßnahmen mit dem Ziel einer THG-Reduktion

Wie viel und wer wird gefördert?

Die Beratungsförderung ist zweigeteilt: Beratungsförderung A und Beratungsförderung B bieten Unternehmen jeweils eine Förderung von zwei bis fünf Beratungstagen. Der Zuschuss zur Beratung beträgt 75 Prozent, maximal 900 Euro netto pro Personentag (zuwendungsfähige Gesamtausgabe 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden). Abrechenbar sind mindestens zwei vollständige Personentage. Somit kann jeweils eine maximale Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses von 4.500 Euro pro Beratungsförderung gewährt werden.

 

Beratungsförderung A kann von allen Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragt werden. Die Beratungsförderung B kann erst nach einem zusätzlichen Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg und einem damit verbundenen Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Wer fördert?

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

So geht's

  1. Kontaktaufnahme mit RKW BW Ansprechpartner 
  2. Persönliches Gespräch zur Erstberatung und Auftragsklärung
  3. Angebotserstellung durch das RKW BW und Antragstellung des Förderprogramms durch das Unternehmen (wir unterstützen Sie hierbei gerne)
  4. Nach Bewilligung: Start des Beratungsprojekts

Mehr Erfahren 

Förderung im Bereich Klimaanpassung - KLIMOPASS

Was wird gefördert?

  • Beratungs- und Schulungsmaßnahmen zum Thema Anpassung an den Klimawandel
  • Vorbereitungsprojekte (z.B. modellgestützte Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen und -bewertungen, Anpassungskonzepte, Machbarkeitsstudien, Analyse der unternehmensspezifischen Betroffenheit)
  • Investive Umsetzungsprojekte

Wie viel wird gefördert?

Die Höhe der Förderung variiert, je nach Schwerpunkt.

  • Einstiegsberatungen: Bis zu 80% des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 640€ pro Tag (Umfang 4-6 Tage)
  • Vertiefungsberatungen: 65% des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 529€ pro Tag (Umfang 10-15 Tage)
  • Schulungsmaßnahmen: Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung für max. 5 Veranstaltungen pro Jahr. Halbtages-Workshops: 500€, Ganztages-Workshops: 800€
  • Vorbereitungsprojekte: Zuschuss für maximal zwei Maßnahmen. Bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Investive Umsetzungsprojekte: 50-60% der förderfähigen Ausgaben. Höchstens 100.000€, bei Modellprojekten 200.000€

Gefördert werden alle Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die den KMU-Kriterien entsprechen.

Wer fördert?

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Die Abwicklung erfolgt über die L-Bank

So geht's

  1. Kontaktaufnahme mit RKW BW Ansprechpartner 
  2. Persönliches Gespräch zur Erstberatung und Auftragsklärung
  3. Angebotserstellung durch das RKW BW und Antragstellung des Förderprogramms durch das Unternehmen (wir unterstützen Sie hierbei gerne)
  4. Nach Bewilligung: Start des Beratungsprojekts

Beratung in der Vorgründungsphase

Als Partner des Landes Baden-Württemberg hat das RKW BW die Möglichkeit, Existenzgründer/-innen, Start-ups und Gründungs- und Übernahmewillige über das Landesprojekt "Exi-Gründungs-Gutscheine" mit geförderten Gründungsberatungen zu besonders attraktiven Konditionen zu unterstützen.

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Allgemeiner Hinweis: Bitte beachten Sie als Zuwendungsempfänger die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).

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Sie interessieren sich für ein bestimmtes Förderprogramm oder möchten wissen, welche Förderugen Sie nutzen können? Bei einem unverbindlichen Erstgespräch blicken wir gemeinsam auf Ihre Themenstellungen und Fördermöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Gernod Kraft Geschäftsleitung/Beratermanagement

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