Arbeitsrecht für Personalverantwortliche
Von der Stellenausschreibung bis zum Arbeitsvertrag
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Ein Schwerpunkt der Personalarbeit ist das Arbeitsrecht als wichtige Grundlage eines störungsfreien Arbeitsverhältnisses.
Schon im Vorfeld des Vertrags müssen arbeitsrechtliche Fragen geprüft werden. Denken Sie beispielsweise an die Stellenausschreibung und die Bewerberauswahl. Sichere Kenntnisse im Arbeitsrecht erleichtern unter GeItung des AGB-Rechts den Abschluss der Arbeitsverträge sowie die Konfliktvermeidung und -bewältigung während des Arbeitsverhältnisses.
Überraschenderweise verwenden Unternehmen noch Jahre nach der Schuldrechtsreform alte Standardverträge mit unwirksamen Bestimmungen.
Dauer: 1 Tag
Hinweis:
- Diese Trainings bieten wir auch als Inhouse-Training an
- Merken Sie sich unverbindlich vor. Sobald mehrere Vormerkungen/Anmeldungen gelistet sind, informieren wir Sie und gehen in die Terminplanung
Zielgruppe | Personalmanager/-innen, Personalleiter/-innen, Personalreferent/-innen |
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Inhaltliches Ziel | Einführung in die Grundlagen und Zusammenhänge des Arbeitsrechts zur praktischen Anwendung und als Basis weiterer Vertiefung. Schaffung von Rechtssicherheit. |
Unterrichtende | Dr. Frieder Werner |
Veranstaltungs-Nr. | 01-3352 |
Programm
Der Arbeitsvertrag und rechtliche Vorschriften im Rahmen der Mitarbeitersuche
- Stellenausschreibungen
- Bewerbungsgespräche
- Fragerecht des Arbeitgebers
- Formulararbeitsverträge
- AGB-Kontrolle von Arbeitsvertragsklausel
Was im Arbeitsvertrag berücksichtigt werden kann bzw. sollte
- Kalendermäßige Befristung
- Befristung mit Sachgrund
- Probearbeitsverhältnis
- Nebenarbeitsverhältnis
- Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses
- Wettbewerbsbeschränkung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Urlaubsrecht Spezielle Fragen während des Arbeitsverhältnisses
- Umgang mit kranken Mitarbeiter/-innen
- Burn-out-Syndrom
- Antidiskriminierungsgesetz
- Mobbing - Social Media im Arbeitsverhältnis
- Whistleblowing
3. Haftung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
4. Haftung des Unternehmens
Gerne können Sie konkrete Praxisbeispiele aus Ihrem Unternehmen mitbringen.
Änderungen vorbehalten.