als Inhouse-Training anfragen          jetzt Vormerken

Ein Schwerpunkt der Personalarbeit ist das Arbeitsrecht als wichtige Grundlage eines störungsfreien Arbeitsverhältnisses.

Schon im Vorfeld des Vertrags müssen arbeitsrechtliche Fragen geprüft werden. Denken Sie beispielsweise an die Stellenausschreibung und die Bewerberauswahl. Sichere Kenntnisse im Arbeitsrecht erleichtern unter GeItung des AGB-Rechts den Abschluss der Arbeitsverträge sowie die Konfliktvermeidung und -bewältigung während des Arbeitsverhältnisses.

Überraschenderweise verwenden Unternehmen noch Jahre nach der Schuldrechtsreform alte Standardverträge mit unwirksamen Bestimmungen.

Dauer: 1 Tag

Hinweis:

  • Diese Trainings bieten wir auch als Inhouse-Training an
  • Merken Sie sich unverbindlich vor. Sobald mehrere Vormerkungen/Anmeldungen gelistet sind, informieren wir Sie und gehen in die Terminplanung
Zielgruppe Personalmanager/-innen, Personalleiter/-innen, Personalreferent/-innen
Inhaltliches Ziel

Einführung in die Grundlagen und Zusammenhänge des Arbeitsrechts zur praktischen Anwendung und als Basis weiterer Vertiefung. Schaffung von Rechtssicherheit.

Unterrichtende

Dr. Frieder Werner

Veranstaltungs-Nr.

01-3352

Eine Anmeldung ist noch nicht möglich

Programm

Der Arbeitsvertrag und rechtliche Vorschriften im Rahmen der Mitarbeitersuche

  • Stellenausschreibungen
  • Bewerbungsgespräche
  • Fragerecht des Arbeitgebers
  • Formulararbeitsverträge
  • AGB-Kontrolle von Arbeitsvertragsklausel

Was im Arbeitsvertrag berücksichtigt werden kann bzw. sollte

  • Kalendermäßige Befristung
  • Befristung mit Sachgrund
  • Probearbeitsverhältnis
  • Nebenarbeitsverhältnis
  • Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses
  • Wettbewerbsbeschränkung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Urlaubsrecht Spezielle Fragen während des Arbeitsverhältnisses
  • Umgang mit kranken Mitarbeiter/-innen
  • Burn-out-Syndrom
  • Antidiskriminierungsgesetz
  • Mobbing - Social Media im Arbeitsverhältnis
  • Whistleblowing

3. Haftung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin


4. Haftung des Unternehmens

 

Gerne können Sie konkrete Praxisbeispiele aus Ihrem Unternehmen mitbringen.

Änderungen vorbehalten.