Unternehmen und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage geraten sind, können bei der Förderbank KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen.
Ab sofort können Unternehmen für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Das beschleunigt die Kreditentscheidung erheblich und erhöht gleichzeitig die Chancen, eine Zusage zu erhalten.
Beachtet werden sollte dabei:
- Wie hoch ist der Liquiditätsbedarf für die nächsten zwölf Monate - und in verschiedenen Szenarien?
- Wie hoch ist demnach der realistische Kreditbedarf?
- Ist der maximal mögliche Kreditbetrag über den KfW-Schnellkredit ausreichend?
- Wenn nicht, müssen Bankgespräche mit belastbaren Unterlagen vorbereitet werden!
- In beiden Fällen ist es sinnvoll, sich hierbei beraten zu lassen - das RKW BW verfügt über krisenerprobte Fachberater.
Das Wichtigste zum KfW-Schnellkredit in Kürze:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 Prozent Risikoübernahme durch die KfW
- Beantragung bei der Hausbank
- keine Risikoprüfung durch die Hausbank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
- Voraussetzung: Im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 wurde ein Gewinn erzielt (Quelle: www.kfw.de)
Da der Schnellkredit nicht mit anderen Krediten kombiniert werden kann, ist es wichtig, vor der Beantragung den Kapitalbedarf auf Basis einer Liquiditätsplanung exakt zu ermitteln. Ebenso gilt es, die Kapitaldienstfähigkeit zu berechnen, auch wenn der Schnellkredit ohne zusätzliche Kosten vorzeitig getilgt werden kann.
Das RKW BW unterstützt hierbei mit krisenerprobten Beratern und bietet den betroffenen Unternehmen darüberhinaus vielfältige Hilfestellungen an. Die Beratungen des RKW BW stehen den "Corona"-Betroffenen im Rahmen des Beratungsprogramms des Bundes über das BAFA sogar kostenlos zur Verfügung:
Bundesprogramm (ausschließlich für "Corona"-Betroffene):
Krisenberatung - Beratungsprogramm des Bundes über das BAFA mit Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds
- Umfang der Beratung: 4 Tage
- Tagessatz 1.000 Euro netto
- Der Bundeszuschuss liegt bei 100 Prozent (Vollfinanzierung)
- Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist vom Unternehmen zu tragen
Formlose Anfragen können direkt an das RKW BW gerichtet werden. Wir nehmen zeitnah Kontakt auf und bieten schnelle und pragmatische Lösungen an.
Weitere Förderprogramme im Überblick:
Landesprogramm (für KMU aus Industrie und Dienstleistung mit Sitz in Baden-Württemberg):
Kurzberatung - Beratungsprogramm des Landes Baden-Württemberg
- Umfang der Beratung: 2 Tage
- Tagessatz 1.000 Euro netto
- Landeszuschuss pro Tag: 350 Euro
- IHK-Zuschuss pro Tag: 120 Euro (KMU mit weniger als 5 Mio. Umsatz im Vorjahr)
Landesprogramm (für alle KMU mit Sitz in Baden-Württemberg):
Coaching-Programm des Landes Baden-Württemberg mit Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds
Dieses Beratungsprogramm ermöglicht die Förderung einer individuellen, in der Regel längerfristigen Begleitung durch einen RKW BW-Fachberater. Voraussetzung ist, dass sich das Unternehmen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet.
- Umfang der Beratung: Bis zu 15 Tage
- Landes-/ESF-Zuschuss pro Tag: 400 Euro
Beratungsthemen:
- Bestandsaufnahme
- Liquiditätsplanung und -verbesserung
- Ermittlung des Finanzierungsbedarfs
- Unterstützung bei der Kreditantragsstellung
Darauf aufbauend erstellen unsere RKW BW-Fachberater bei Bedarf detaillierte Maßnahmenpläne mit Fokus auf Kostenoptimierung und unterstützen bei der Umsetzung. In diesen besonderen Zeiten im Online-Modus, das spart auch Zeit.
Das RKW BW steht auch zur Verfügung für Restrukturierung und Turnaround:
- Ertragssicherung und -verbesserung
- Optimierung von Marketing und Vertrieb
- Optimierung der Organisation und Führung
- Strategische Neuausrichtung (Identifikation von strategischen Faktoren, konsequente Anpassung der Geschäftsprozesse und Entwicklung von innovativen, digitalen Geschäftsmodellen).
Gefördert werden eigenständige Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro bzw. mit einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Für Beratungen, in die ESF-Mittel eingebunden sind, gilt die De-minimis-Beihilfe.
- © Rüdiger Nehmzow / KfW Bildarchiv / Privat/Non-kommerziell – KfW-Zentrale Frankfurt (2020-04-23-KfW-Außenaufnahme-Ruediger-Nehmzow-KfW-Bildarchiv.jpg)